Rechtsprechung
LG Ulm, 23.01.2017 - 4 T 75/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ulm, 23.03.2015 - 1 M 3999/14
- AG Ulm, 22.01.2017 - 1 M 3999/14
- LG Ulm, 23.01.2017 - 4 T 75/16
- BGH, 29.03.2017 - VII ZB 8/17
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.03.2017 - VII ZB 8/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde eines …
Die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm - 4 T 75/16 - vom 23. Januar 2017 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, da diese weder kraft Gesetzes statthaft ist noch im angefochtenen Beschluss zugelassen wurde, § 574 Abs. 1 ZPO.